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Überwacht ein Arbeitgeber eine Mitarbeiterin permanent an ihrem Schreibtisch via Videokamera, so stellt dies einen schweren Eingriff in ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht dar.
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 25.10.2010


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Überwacht ein Arbeitgeber eine Mitarbeiterin permanent an ihrem Schreibtisch via Videokamera, so stellt dies einen schweren Eingriff in ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht dar.
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 25.10.2010


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